![]() | Die zunehmende Nutzung des Luftverkehrs, die unsere Zeit charakterisiert, birgt noch viele Probleme die die Reisenden betreffen und nicht selten auch die Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber. Die Abteilung für Luftrecht und Flughäfen in unserer Kanzlei ist nicht nur zuständig für die Probleme, die die Fluggesellschaften betreffen (Kauf, Leasingverträge, Flugzeug-Verkäufe, und sogar Treibstoffkaufverträge), sondern auch die Fragen der Fahrgäste (vor allem in der Handhabung). Alle Fragen der Haftung des Luftverkehrs werden daher in der Kanzlei behandelt, die die Rechte der gefährdeten oder geschädigten Fahrgäste in allen Flughäfen der Welt betreffen. |






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